01Kündigung & Konflikt
- Kündigungsschutz und Abfindung
- Abmahnung und Aufhebungsvertrag
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Verden (Aller)
Mehr als 30 Jahre Erfahrung, eine klare Strategie und ein direkter Ansprechpartner – vom ersten Gespräch bis zur Lösung.
Leistungen
Anspruchsvolle arbeitsrechtliche Fragen brauchen mehr als Standardantworten. Sie brauchen Erfahrung, Verhandlungssicherheit und eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt.
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Ihr Anwalt. Ihr direkter Ansprechpartner.
„Ich höre genau hin, ordne die Lage klar ein und entwickle mit Ihnen eine Strategie, die auch in schwierigen Situationen trägt.“
Mandantenstimmen
Ich hatte plötzlich eine Abmahnung im Briefkasten, mit der ich überhaupt nicht gerechnet hatte. Herr Luttmann hat die Situation sofort erkannt, mir alle rechtlichen Schritte erklärt und die Abmahnung erfolgreich aus der Personalakte entfernen lassen. Ich habe mich zu jeder Zeit gut beraten und ernst genommen gefühlt.
Mir wurde nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Herr Luttmann hat innerhalb weniger Tage eine Kündigungsschutzklage eingereicht und mich souverän vor dem Arbeitsgericht vertreten. Am Ende konnte ich eine sehr gute Abfindung erzielen.
Ich habe Herrn Luttmann wegen einer Abmahnung kontaktiert. Schon im ersten Gespräch hat er mir die Lage sachlich erklärt und eine Strategie vorgeschlagen. Besonders gut fand ich seine ruhige, aber bestimmte Art – ich wusste sofort: Der Mann weiß, was er tut.
Vorgehen
Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, einen nachvollziehbaren Plan und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen.
Die Kommunikation bleibt dabei direkt: Sie wissen jederzeit, wo Ihr Fall steht und welcher Schritt als Nächstes folgt.
Termin vereinbaren →Schildern Sie mir Ihr Problem bei einem unverbindlichen Telefonat oder per E-Mail.
Wir stimmen kurzfristig einen Termin ab und entwickeln das passende Vorgehen für Ihre Situation.
Ich setze Ihre Interessen mit Nachdruck durch und begleite Sie zuverlässig durch das gesamte Verfahren.

Orientierung
Verständliche Einordnungen zu typischen arbeitsrechtlichen Situationen – als erster Schritt zu einer fundierten Entscheidung.
FAQ
Die häufigsten Fragen vor einer arbeitsrechtlichen Beratung – klar und verständlich beantwortet.
Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie, wann die Kündigung zugegangen ist. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang. Melden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig, damit wir Ihre Optionen prüfen können.
Das hängt vom Einzelfall ab. Auch wenn eine Rückkehr in den Betrieb nicht gewünscht ist, können sich bessere Bedingungen oder eine Abfindung erreichen lassen. Ich bewerte Chancen, Risiken und Kosten transparent mit Ihnen.
Reagieren Sie nicht vorschnell. Eine Abmahnung kann eine spätere Kündigung vorbereiten. Ich prüfe Inhalt und Form und bespreche mit Ihnen, ob eine Gegendarstellung, ein Widerspruch oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist.
Die Kosten richten sich nach Umfang, Gegenstandswert und Art des Mandats. Sie erhalten vorab eine transparente Einschätzung. Auch Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe können berücksichtigt werden.
Nein. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären. Wenn ein persönlicher Termin sinnvoll ist, treffen wir uns in der Kanzlei in Verden.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Werktagen eine Rückmeldung. Bei laufenden Fristen bemühe ich mich um ein Gespräch am selben Tag.
Persönlich erreichbar
Schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche mit Ihnen, was jetzt sinnvoll ist.
0152 01612482 ↗